Auf unserer Monatsversammlung am 26.06.2010 haben die anwesenden stimmberechtigten 15 Mitglieder folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Bei Notwendigkeit können bestimmte Arbeiten die während des Arbeitsdienstes nicht abgeschlossen worden sind, wie zum Beispiel restliche Geräte streichen, die Sitzgruppe vor dem Vereinsheim fertig ölen und den Wall vor dem Turnier mähen usw. in den Übungsbetrieb integriert werden (z.B. eine halbe Stunde vor oder nach dem Training).
Der Vorstand





